Alles der

Umwelt

zuliebe!

Komme mit uns ins Gespräch:

Montag - Freitag 08.00 - 19.00

oder vereinbare jederzeit Termine!

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Vertragspartner erklärt sein Einverständnis, dass
seine persönlichen Daten elektronisch von dem
Nachhilfezentrum bearbeitet werden. Alle anfallenden
personenbezogenen Daten werden entsprechend den
jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz
personenbezogener Daten nur zum Zwecke der
Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener
Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und
Betreuung der Kunden und für die Abrechnung unserer
Leistungen erhoben sowie von dem Nachhilfezentrum
verarbeitet und genutzt. Die werden nicht an Dritte
weitergegeben.

Das Nachhilfezentrum bietet individuelle Nachhilfe in
kleinen Gruppen. Wissenslücken werden systematisch
aufgearbeitet und geschlossen. Der aktuelle Schulstoff wird
behandelt, wiederholt und vertieft. Anstehende
Klassenarbeiten und Prüfungen werden gezielt vorbereitet.
Durch das bewährte Unterrichtskonzept des
Nachhilfezentrums wird neben dem Spaß am Lernen
langfristig auch das Selbstbewusstsein der Schüler
gefördert.

Um all diesen Aufgaben gerecht werden zu können,
braucht das Nachhilfezentrum Zeit. Die Anmeldung erfolgt
daher auf unbestimmte Dauer, aber unter Berücksichtigung
der vereinbarten Mindestlaufzeit (siehe Vorderseite der
Anmeldung).

Gewährt das Nachhilfezentrum eine
Vertragsunterbrechung aus wichtigem Grund innerhalb der
Mindestlaufzeit, so verlängert sich die Mindestlaufzeit um
den entsprechenden Zeitraum.

Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien
mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines
Kalendermonats, frühestens jedoch zum Ablauf der
vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Das Recht
zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragspartner unberührt.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Das Nachhilfezentrum gewährt dem Vertragspartner bei
Nachweis des Schulabschlusses, eines Wohnortwechsels,
wenn sich kein Nachhilfezentrum in zumutbarer Nähe des
neuen Wohnorts befindet, oder nach Anmeldung
eingetretener Arbeitslosigkeit auch innerhalb der
Mindestlaufzeit ein Sonderkündigungsrecht. Die
Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.

Das Nachhilfezentrum gewährt dem Vertragspartner bei
Vereinbarung einer Mindestlaufzeit von 12 oder mehr
Kalendermonaten mit Ablauf des 6. Kalendermonats ein
weiteres Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist
von 2 Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats. Bei
Wahrnehmung diese Sonderkündigungsrechts ist der
Vertragspartner verpflichtet, zusätzlich zum vereinbarten
Schulgeld den Differenzbetrag zum höheren Schulgeld, das
bei Vereinbarung einer kürzeren Laufzeit maßgebend ist,
rückwirkend von Anfang an bis zum Vertragsende zu zahlen.

Das Schulgeld ist jeweils bis zum dritten Werktag eines
Kalendermonats im Voraus zu zahlen. Die Zahlung ist nach
derzeit geltender gesetzlicher Regelung umsatzsteuerfrei.
Sollte aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Regelung
die Umsatzsteuerbefreiung zukünftig entfallen, so ist das
Nachhilfezentrum berechtigt, ab dann die anfallende
Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die
einmalige Anmeldegebühr und das Schulgeld im Teilmonat
werden bei Unterrichtsbeginn fällig.

Die Unterrichtstermine werden von dem
Nachhilfezentrum festgelegt. Eine Verlegung aus
betrieblichen Gründen ist möglich.

Für einen nachhaltigen Lernerfolg ist die regelmäßige
Teilnahme am Unterricht erforderlich. Sollte es krankheitsoder schulbedingt zu einem Ausfall des Schülers kommen,
kann der versäumte (z.B. Schul- oder Arztattest) nachgeholt
werden. (Ersatzstunden). Ein Ausfall muss dem
Nachhilfezentrum im Vorfeld mitgeteilt werden. Das
Nachhilfezentrum wird die Ersatzstunden für entschuldigte
Fehlzeiten nach Möglichkeit zeitnah (i.d.R. innerhalb 6
Wochen) nach dem Versäumnis erteilen, um eine
kontinuierliche Förderung zu gewährleisten.
Die Terminierung der Ersatzstunden wird das
Nachhilfezentrum möglichst unter Berücksichtigung der
persönlichen Belange des Schülers/der Schülerin
vornehmen. Bitte fragen Sie in dem Nachhilfezentrum nach
möglichen Ersatzstunden. Ersatzstunden verfallen, wenn sie
innerhalb von sechs Wochen nach dem Versäumnis nicht
wahrgenommen werden. Die Verrechnung von
Ersatzstunden ist nicht möglich. Bleibt der Schüler dem
Unterricht unentschuldigt fern, gelten diese Stunden als
geleistet. Ersatzstunden verfallen nach Ende der
Vertragslaufzeit dieser Anmeldung.

Das Nachhilfezentrum ist das ganze Jahr durchgehend
geöffnet. Dies hat den Vorteil, dass z. B. in den Ferien ohne
Belastung durch Schule und Hausaufgaben bestehende
Lücken aufgearbeitet werden können.
a). Jedoch bleibt das Nachhilfezentrum in der
Weihnachtswoche vom 24.12. bis 31.12. und an den
gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Auch in Monaten mit
Ferien und Feiertagen fällt das vereinbarte Schulgeld an.
b). Wünschen sie das ihr Kind auch in den Ferien
(Ausnahme: Weihnachtsferien vom 24.12 bis 31.12. und in
den ersten vier Wochen der Sommerferien) regulär am
Unterricht teilnehmen soll, so ist aus organisatorischen
Gründen dem Nachhilfezentrum in diesem Fall spätestens
zwei Wochen vor Beginn der Schulferien schriftlich
mitzuteilen, ob der Schüler von diesem Angebot Gebrauch
machen will, damit entsprechende Unterrichtseinteilungen
vorbereitet werden können. Die Unterrichtsstunden die in
den Ausnahmezeiträumen nicht gegeben wurden, können in
den ersten 6 Wochen nach den Ferien nachgeholt werden.

Im Interesse aller Eltern und Schüler hat das
Nachhilfezentrum bei ungebührlichen Betragen nach
Verwarnung das Recht, den Schüler für diesen Tag vom
Unterricht freizustellen, ohne dass dadurch die
Zahlungsverpflichtung gemindert wird. Nur so kann ein
ruhiger Unterrichtsablauf gewährleistet werden.