Alles der

Umwelt

zuliebe!

Komme mit uns ins Gespräch:

Montag - Freitag 14.00 - 17.00

oder vereinbare jederzeit Termine!

 

Dein Recht auf Bildung und Teilhabe

Jeder Arbeitssuchende oder Empfänger einer Sozialhilfe mit hilfebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen hat die Möglichkeit, die vollen Kosten für Nachhilfe vom Staat übernehmen zu lassen.

Das Bildungspaket ermöglicht im Rahmen der Grundsicherung die Kostenübernahme für Einzelunterricht, Gruppenunterricht und spezielle Sonderförderungen, sodass dadurch das wesentliche Lernziel erreicht wird.

Erfahre mehr über die Möglichkeiten der kostenfreien Nachhilfe

Wissen für alle!

Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für Einzel-, Gruppen- oder Spezialunterricht. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

Keine Angst, wir prüfen das für Dich!

Wir kümmern uns um Dich!

Wenn Du bei den vielen Anträgen Probleme hast, kümmern wir uns gerne um alles, was Du für deine Bildung- und Teilhabe benötigst. So können wir Dir professionell helfen, Deine Lernziele mit Einzelunterricht oder Spezialförderung schnellstens und kostenfrei zu erreichen. Wir kennen uns mit allen Anträgen bestens aus und können alles für Dich übernehmen.

Komm vorbei und wir machen den Rest!

Kostenfreie Nachhilfe in der Übersicht

Solltest du eines dieser Kriterien erfüllen, kannst du kostenfreie Nachhilfe beantragen und direkt loslegen, um mit uns Deine Lernziele zu erreichen. Einzel-, Gruppen- oder sogar Spezialnachhilfe.

ALG II (Hartz 4)

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, bzw. deren Eltern Arbeitslosengeld II (Hartz 4) beziehen

Sozialgeld oder Sozialhilfe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, bzw. deren Eltern Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen

Wohngeld oder Kinderzuschlag

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, bzw. deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen

Asylbewerberleistungsgesetz

Alle Asylbewerber, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und §1 AsylbLG erfüllen.

Kontaktiere uns jederzeit, falls Du Fragen hast oder weitere Informationen benötigst.

Natürlich kannst Du auch täglich bei uns im Zentrum vorbei kommen, um alles zu klären. Wir freuen uns auf Dich!