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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)


  1. Der Austrag
    Das Nachhilfezentrum bietet individuelle Nachhilfe in kleinen Gruppen. Wissenslücken werden systematisch aufgearbeitet und geschlossen. Der aktuelle Schulstoff wird behandelt, wiederholt und vertieft. Anstehende Klassenarbeiten und Prüfungen werden gezielt vorbereitet.
    Durch das bewährte Unterrichtskonzept des Nachhilfezentrums wird neben dem Spaß am Lernen
    langfristig auch das Selbstbewusstsein der Schüler gefördert.
  1. Die Laufzeit
    Um all diesen Aufgaben gerecht werden zu können, braucht das Nachhilfezentrum Zeit. Die Anmeldung erfolgt daher auf unbestimmte Dauer, aber unter Berücksichtigung der vereinbarten Mindestlaufzeit (siehe Vorderseite der Anmeldung).
  1. Vertragspause
    Gewährt das Nachhilfezentrum eine Vertragsunterbrechung aus wichtigem Grund innerhalb der
    Mindestlaufzeit, so verlängert sich die Mindestlaufzeit um den entsprechenden Zeitraum.
  1. Die Kündigungsfrist
    Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 5 Tagen zum Ende eines
    Kalendermonats, frühestens jedoch zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  1. Das Sonderkündigungsrecht
    Das Nachhilfezentrum gewährt dem Vertragspartner bei Nachweis des Schulabschlusses, eines Wohnortwechsels, wenn sich kein Nachhilfezentrum in zumutbarer Nähe des neuen Wohnorts befindet, oder nach Anmeldung eingetretener Arbeitslosigkeit auch innerhalb der Mindestlaufzeit ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
  1. Das Nachhilfezentrum gewährt dem Vertragspartner bei Vereinbarung einer Mindestlaufzeit von 12 oder mehr Kalendermonaten mit Ablauf des 6. Kalendermonats ein weiteres Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats. Bei Wahrnehmung diese Sonderkündigungsrechts ist der Vertragspartner verpflichtet, zusätzlich zum vereinbarten Schulgeld den Differenzbetrag zum höheren Schulgeld, das bei Vereinbarung einer kürzeren Laufzeit maßgebend ist, rückwirkend von Anfang an bis zum Vertragsende zu zahlen.
  1. Die Nachhilfegebühren
    Das Schulgeld ist jeweils bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats im Voraus zu zahlen. Die Zahlung ist nach derzeit geltender gesetzlicher Regelung umsatzsteuerfrei. Sollte aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Regelung die Umsatzsteuerbefreiung zukünftig entfallen, so ist das
    Nachhilfezentrum berechtigt, ab dann die anfallende Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die einmalige Anmeldegebühr und das Schulgeld im Teilmonat werden bei Unterrichtsbeginn fällig.
  1. Die Unterrichtstermine werden von dem Nachhilfezentrum festgelegt. Eine Verlegung aus
    betrieblichen Gründen ist möglich.
  1. Absagen und Nachholstunden
    Für einen nachhaltigen Lernerfolg ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht erforderlich. Sollte es krankheits- oder schulbedingt zu einem Ausfall des Schülers kommen, kann der versäumte Unterricht (z.B. Schul- oder Arztattest) nachgeholt werden. (Ersatzstunden). Ein Ausfall muss dem Nachhilfezentrum im Vorfeld mitgeteilt werden. Das Nachhilfezentrum wird die Ersatzstunden für entschuldigte Fehlzeiten nach Möglichkeit zeitnah (i.d.R. innerhalb 6 Wochen) nach dem Versäumnis erteilen, um eine kontinuierliche Förderung zu gewährleisten.

    Die Terminierung der Ersatzstunden wird das Nachhilfezentrum möglichst unter Berücksichtigung der persönlichen Belange des Schülers/der Schülerin vornehmen. Bitte fragen Sie in dem Nachhilfezentrum nach möglichen Ersatzstunden. Ersatzstunden verfallen, wenn sie innerhalb von sechs Wochen nach dem Versäumnis nicht wahrgenommen werden. Die Verrechnung von Ersatzstunden ist nicht möglich. Bleibt der Schüler dem Unterricht unentschuldigt fern, gelten diese Stunden als geleistet. Ersatzstunden verfallen nach Ende der Vertragslaufzeit dieser Anmeldung.
  1. Unterricht in den Ferien
    Das Nachhilfezentrum ist das ganze Jahr durchgehend geöffnet. Dies hat den Vorteil, dass z. B. in den Ferien ohne Belastung durch Schule und Hausaufgaben bestehende Lücken aufgearbeitet werden können.

    a). Jedoch bleibt das Nachhilfezentrum in der Weihnachtswoche vom 24.12. bis 31.12. und an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Auch in Monaten mit Ferien und Feiertagen fällt das vereinbarte Schulgeld an.

    b). Wünschen sie das ihr Kind auch in den Ferien (Ausnahme: Weihnachtsferien vom 24.12 bis 31.12. und in den ersten vier Wochen der Sommerferien) regulär am Unterricht teilnehmen soll, so ist aus organisatorischen Gründen dem Nachhilfezentrum in diesem Fall spätestens zwei Wochen vor Beginn der Schulferien schriftlich mitzuteilen, ob der Schüler von diesem Angebot Gebrauch machen will, damit entsprechende Unterrichtseinteilungen vorbereitet werden können. Die Unterrichtsstunden die in den Ausnahmezeiträumen nicht gegeben wurden, können in den ersten 6 Wochen nach den Ferien nachgeholt werden.
  1. Wahrung der Ordnung
    Im Interesse aller Eltern und Schüler hat das Nachhilfezentrum bei ungebührlichen Betragen nach
    Verwarnung das Recht, den Schüler für diesen Tag vom Unterricht freizustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtung gemindert wird. Nur so kann ein ruhiger Unterrichtsablauf gewährleistet werden.
  1. Digitale Datenverarbeitung
    Der Vertragspartner erklärt sein Einverständnis, dass seine persönlichen Daten elektronisch von dem
    Nachhilfezentrum bearbeitet werden. Alle anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung der Kunden und für die Abrechnung unserer Leistungen erhoben sowie von dem Nachhilfezentrum verarbeitet und genutzt. Die werden nicht an Dritte
    weitergegeben.